Gerichtliches Inkasso

Wir bleiben am Ball: Auch im gerichtlichen Mahnverfahren stehen wir Ihnen aktiv zur Seite.

Im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Beitreibung bieten wir Ihnen an, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides zu übernehmen.

Im Vorfeld überprüfen wir die Bonität Ihres Kunden, falls dies zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht geschehen ist, und informieren Sie über die Erfolgschancen sowie die zu erwartenden Gerichtskosten.

Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist für uns auf Basis des zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) für Forderungen möglich, die nicht ernsthaft bestritten werden.
Sollte das Bestehen der Forderung strittig sein, gewährleisten wir auf Wunsch die nahtlose Übergabe der verfahrensrelevanten Informationen an unsere Vertragsanwälte, zum Zwecke der Einleitung eines Klageverfahrens.