Zwangsvollstreckung

Wenn alles nichts nützt, beauftragen wir für Sie den Gerichtsvollzieher.

Mit einem im gerichtlichen Mahnverfahren erwirkten Vollstreckungstitel ist es uns möglich, Maßnahmen im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Ihren Kunden einzuleiten.

Selbstverständlich führen wir diese Vollstreckung auch für bereits bestehende Vollstreckungstitel, die nicht durch uns erwirkt wurden, durch.

Die Vollstreckung Ihrer Forderung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, z.B. Zwangsvollstreckungsauftrag, kombiniert mit dem Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, durch die Pfändung von Arbeitsentgelten, Kontoguthaben oder Lebensversicherungsansprüchen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns direkt an, wir freuen uns darauf Sie zu unterstützen.