Richtig mahnen | Muster Mahnung

Das müssen Sie bei Ihrer Mahnung beachten!

Wenn Ihr Kunde nicht auf Ihre Rechnung reagiert bzw. diese nicht fristgerecht bezahlt, ist es an der Zeit ihm eine Mahnung zu schicken. Mit der Mahnung setzen Sie ihn auch gleich in Verzug, wenn Sie dies nicht bereits mit den richtigen Angaben in Ihrer Rechnung erledigt haben. Somit ist gesichert, dass Ihr Kunde einen später ggf. entstehenden Verzugsschaden durch die Inanspruchnahme von Hilfe zum Einzug der ausstehenden Forderung, z.B. durch die Beauftragung eines Inkassobüros, sowie durch die gerichtliche Geltendmachung der Forderung, tragen muss. Beim erstellen der Mahnung sind ein paar Dingezu beachten, damit Ihre Mahnung auch als Mahnung anerkannt wird.

Wir stellen auf unserer Seite für Sie frei verwendbare Muster für eine Zahlungserinnerung, eine 1. Mahnung und eine letzte Mahnung zur Verfügung.

Mahnung rechtssicher verfassen

Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Mahnungen auf Folgendes:

  • Fordern Sie den Schuldner in der Zahlungserinnerung/Mahnung konkret zur Zahlung auf.
  • Setzen Sie dem Schuldner eine Frist, diese sollte nicht zu lang sein, aber auch nicht zu kurz. Mehr zum Thema Fristen in Mahnungen finden Sie in dem Artikel „Außenstände vermeiden!
  • Stellen Sie einen klaren Bezug zu Ihrer Rechnung her (geben Sie also unbedingt die Rechnungsnummer und ggf. auch das Rechnungsdatum an)
  • Zeigen Sie Ihrem Schuldner in den ersten Mahnungen noch ein gewisses Verständnis für eine einmal verspätete Zahlung, aber zeigen Sie in der letzten Mahnung auch klare Konsequenzen auf, was nach Ablauf der durch Sie gesetzten Frist mit der Forderung passieren wird, wie z.B. die Abgabe an ein Inkassobüro. Es ist dabei auch durchaus hilfreich, das Inkassobüro bereits mit Namen in Ihrer Mahnung zu nennen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rechnung bezahlt wird viel größer ist, wenn ihr Mahnwesen gut und klar strukturiert ist. Das heißt, achten Sie unbedingt auf die Mahnfristen und scheuen Sie sich nicht eine Mahnung zu versenden. Jeder ordentliche Geschäftspartner wird bei allem Widerstand Verständnis für Sie haben und Ihnen auch nach einer Mahnung weiter als Kunde erhalten bleiben. Es ist natürlich fraglich, ob Sie mit einem Kunden weiterhin Geschäfte machen möchten, wenn er Ihre Rechnung nicht bezahlt. Also scheuen Sie sich nicht mit einer Mahnung klar Stellung zu beziehen, Sie haben gute Arbeit abgeliefert und die kostet nun mal Geld.

Sollte es doch mal vorkommen, dass Sie auch auf Ihre Mahnung hin Ihr Geld nicht erhalten, ist es sinnvoll die Angelegenheit schnellstmöglich an einen Profi abzugeben. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderung vom außergerichtlichen Inkassoprozess über den gerichtlichen Inkassoprozess bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir arbeiten deutschlandweit für Sie und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 0541-9825686-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Außenstände vermeiden!

Wie kann ich Außenstände vermeiden?

In Deutschland gehen pro Jahr rund 135.000 Privatpersonen in die Insolvenz. Dies ist eine erschreckend hohe Zahl. Da kann das Forderungsmanagement in Ihrem Unternehmen noch so gut sein, von Außenständen bleibt fast niemand verschont. Wir beschäftigen uns schon seit Jahren erfolgreich damit, diese Außenstände bei unseren Kunden zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

Hierbei gehen wir individuell, effektiv und selbstverständlich absolut seriös gegen Ihre Außenstände vor.

Aber auch Sie selbst können etwas gegen Ihre Außenstände unternehmen. Wir haben für Sie hier ein paar nützliche Tipps bereitgestellt, die wenn Sie sie befolgen, dazu führen werden, dass sich Ihre Außenstände ganz vermeiden oder auf ein erträgliches Minimum reduzieren.

Außenstände

So vermeiden Sie gezielt Außenstände:

  • Stellen Sie Ihre Rechnung zeitnah und korrekt!

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechnungen möglichst zeitnah verschicken und Fehler vermeiden. Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht auf Anhieb korrekt stellen, kann es passieren, dass Ihr Kunde die Rechnung nicht anerkennt. Die dann notwendige Korrektur der Rechnung kann den Eingang der Zahlung unnötig verzögern.

  • Setzen Sie in der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist!

Wenn Sie in Ihrer Rechnung direkt einen festen Zahlungstermin nennen, gerät Ihr Kunde direkt in Zahlungsverzug, wenn er nicht fristgerecht zahlt. Theoretisch ist es hier nicht mal mehr erforderlich eine Mahnung zu schreiben. Sie könnten die Angelegenheit jetzt schon an ein Inkassobüro abgeben und sich weiteren Ärger ersparen.Trotzdem empfehlen wir Ihnen nicht auf eine Mahnung zu verzichten, um die gute Kundenbeziehung aufrecht zu erhalten.

  • Schicken Sie die 1. Mahnung spätestens 4 Wochen nach der Rechnung!

Länger als 4 Wochen sollten Sie auf keinen Fall mit der ersten Mahnung warten. Eine Rechnung/Forderung, die erst einmal in Vergessenheit gerät, ist bereits gefährdet.

  • Schicken Sie die 2. Mahnung weitere 2 Wochen später!

Wenn Ihr Kunde jetzt noch immer nicht Ihre Rechnung bezahlt hat, können Sie ihm noch eine letzte Mahnung schicken. Hier sollten Sie eine kurze Frist setzen, 5 bis 7 Tage reichen hier vollkommen aus.

Wenn Sie bis hierher alle Regeln befolgt haben, haben Sie Ihre Außenstände schon um ein Vielfaches reduziert.

  • Geben Sie die Forderung spätestens nach 8 bis 10 Wochen an ein Inkassobüro ab, um die Realisierung der Forderung weiter zu sichern und um weitere Außenstände zu vermeiden!

Denn spätestens jetzt ist es an der Zeit die Einbringung (oder: Einholung) Ihrer Außenstände an einen Profi abzugeben. Natürlich stehen wir Ihnen an diesem Punkt gern zur Seite. Umso mehr Zeit vergeht, umso aufwändiger wird es die Forderung einzubringen. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne kostenfrei weiter.

Rufen Sie uns an unter 0541-9825686-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.