Muster / Vorlage Zahlungserinnerung

Musterfirma – Musterstr. 123 – 12345 Musterhausen

Herr
Mike Mustermann
Musterstraße 10
12345 Musterhausen

Musterhausen, den 01.02.2012

Zahlungserinnerung / Mahnung

Kundennummer: 123456 | Rechnungsnummer: 123456

Sehr geehrter Herr Mustermann,

leider habe ich für meine Rechnung mit der Rechnungsnummer 123456 vom 01.01.2012 bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen können.

Sicherlich haben Sie übersehen, dass die oben genannte Rechnung noch nicht ausgeglichen wurde. Es kann jedem Mal passieren, dass man einen Zahlungstermin unbeabsichtigt aus den Augen verliert.

Ich bitte Sie daher höflich um Ausgleich der Rechnung in Höhe von 120,00 EUR auf mein unten genanntes Konto bis zum 10. Februar 2012.

Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen bereits überwiesen haben, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

Zahlungseingänge wurden bis zum 31.01.2012 berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Musterfrau

Bankverbindung: Kontonummer: 1234567890 | BLZ: 123 456 78 | Bank: Musterbank


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Vorlage / Muster Zahlungserinnerung

19 Gedanken zu „Muster / Vorlage Zahlungserinnerung

  1. Vielen Dank!

    Eine Frage allerdings: Sollte die erste Mahnung/Zahlungserinnerung nicht ohne Fristsetzung erfolgen? Die meisten anderen haben keine drin (obwohl ich eigentlich ganz froh bin, dass hier eine Frist gesetzt wird.)

    • Nein, aus unsere Sicht und Erfahrung sollte man weder eine Rechnung noch eine Mahnung (auch nicht die erste Mahnung oder Zahlungserinnerung) ohne konkrete datumsmäßige Fristsetzung versenden. Man zeigt dem säumigen Zahler so deutlich, dass er die Rechnung bezahlen muss und läuft nicht Gefahr, dass der Schuldner denken könnte, “die Rechnung kann ich ja auch nächste Woche oder nächsten Monat überweisen“. Zudem setzen Sie den Schuldner mit der Frist direkt in Verzug, sollten Sie dies nicht schon über eine konkrete Fristsetzung in der Rechnung erledigt haben.

    • Wir drücken Ihnen die Daumen! Sollten Sie keinen Erfolg haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

  2. Guten Abend. Ich habe einen Kunden der trotz der Angabe einer Zahlungsfrist auf meiner Rechnung von ca 700 € seit nun gut exakt einen Monat im Rückstand steht. Welche Möglichkeiten sind mir gegeben, sollte dieser trotz Zahlungserinnerung den Rechnungsausgleich beharrlich verweigern? Gerichtlicher Mahnbescheid? Inkasso Unternehmen beauftragen?
    Wäre Ihnen sehr dankbar für hilfreiche Ratschläge. Mit besten Grüßen

    • Guten Tag Herr Kühn,

      ist es so, dass der Schuldner Ihnen gegenüber aktiv die Zahlung verweigert, also sagt er, ich zahle nicht, oder zahlt er nur einfach so nicht?

      Natürlich kann man direkt einen Mahnbescheid erwirken, ob Ihr Schuldner daraufhin zahlen wird, kann man nicht sagen, oftmals wird einfach widersprochen und dann bleibt Ihnen nur noch das streitige Verfahren ohne weitere Möglichkeit der direkten Kommunikation.

      Aus unserer Sicht ist es daher ratsam ein Inkassounternehmen zu beauftragen, oft lässt sich so mehr erzielen, da hier mit dem Schuldner auf einer anderen Ebene kommuniziert werden kann. Einen Mahnbescheid kann man später noch immer beantragen.

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Mit besten Grüßen
      Tobias Lindemann

  3. Ich habe meinem Schuldner eine Zahlungserinnerung geschrieben muss ich jetzt als nächstest die 1.Mahnung oder die 2.Mahnung schreiben ?

    • Vom Text her können Sie sowohl mit der 1., als auch mit der letzten Mahnung, weitermachen, es gibt keine Vorgaben dafür, wie viele Mahnungen Sie schreiben müssen. Ggf. müssen Sie ein wenig den Text anpassen, falls Sie unsere Vorlagen benutzen und als nächstes direkt die letzte Mahnung schicken möchten.

  4. Hallo.

    Ich Habe ein Kleingewerbe/ Einzelunternehmen.
    Kunden von mir haben ihre Rechnung vom 30.03.2016 noch nicht beglichen.
    Rechnungsbetrag ist Zahlbar sofort.
    Ich habe vorgestern und heute per SMS schon an den offenstehenden Betrag erinnert.Bis heute nichts.
    Wie sind die Wartezeiten um Mahnungen zu verschicken und muss ich diese auch einhalten. Kann ich da heute schon eine Zahlungserinnerung in den Briefkasten werfen??

    Lg

    • Hallo Frau Bing,

      Sie brauchen keine Wartezeit für eine Mahnung oder Zahlungserinnerung einhalten, Sie können sie direkt versenden oder in den Briefkasten einlegen. Auch die Frist in Ihren Rechnungen und Mahnungen können Sie frei wählen, ob drei Tage, fünf tage oder zehn, das bleibt Ihnen überlassen. Auch wie viele Mahnungen Sie versenden bleibt Ihnen überlassen.

      Wenn Sie bei Ihrer nächsten Rechnung ein konkretes Datum bis wann gezahlt werden muss angeben, können Sie sich theoretisch Ihre Mahnung komplett sparen und direkt ein Inkassounternehmen beauftragen.

      Mit besten Grüßen
      Tobias Lindemann

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