Das müssen Sie bei Ihrer Mahnung beachten!
Wenn Ihr Kunde nicht auf Ihre Rechnung reagiert bzw. diese nicht fristgerecht bezahlt, ist es an der Zeit ihm eine Mahnung zu schicken. Mit der Mahnung setzen Sie ihn auch gleich in Verzug, wenn Sie dies nicht bereits mit den richtigen Angaben in Ihrer Rechnung erledigt haben. Somit ist gesichert, dass Ihr Kunde einen später ggf. entstehenden Verzugsschaden durch die Inanspruchnahme von Hilfe zum Einzug der ausstehenden Forderung, z.B. durch die Beauftragung eines Inkassobüros, sowie durch die gerichtliche Geltendmachung der Forderung, tragen muss. Beim erstellen der Mahnung sind ein paar Dingezu beachten, damit Ihre Mahnung auch als Mahnung anerkannt wird.
Wir stellen auf unserer Seite für Sie frei verwendbare Muster für eine Zahlungserinnerung, eine 1. Mahnung und eine letzte Mahnung zur Verfügung.
Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Mahnungen auf Folgendes:
- Fordern Sie den Schuldner in der Zahlungserinnerung/Mahnung konkret zur Zahlung auf.
- Setzen Sie dem Schuldner eine Frist, diese sollte nicht zu lang sein, aber auch nicht zu kurz. Mehr zum Thema Fristen in Mahnungen finden Sie in dem Artikel „Außenstände vermeiden!“
- Stellen Sie einen klaren Bezug zu Ihrer Rechnung her (geben Sie also unbedingt die Rechnungsnummer und ggf. auch das Rechnungsdatum an)
- Zeigen Sie Ihrem Schuldner in den ersten Mahnungen noch ein gewisses Verständnis für eine einmal verspätete Zahlung, aber zeigen Sie in der letzten Mahnung auch klare Konsequenzen auf, was nach Ablauf der durch Sie gesetzten Frist mit der Forderung passieren wird, wie z.B. die Abgabe an ein Inkassobüro. Es ist dabei auch durchaus hilfreich, das Inkassobüro bereits mit Namen in Ihrer Mahnung zu nennen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rechnung bezahlt wird viel größer ist, wenn ihr Mahnwesen gut und klar strukturiert ist. Das heißt, achten Sie unbedingt auf die Mahnfristen und scheuen Sie sich nicht eine Mahnung zu versenden. Jeder ordentliche Geschäftspartner wird bei allem Widerstand Verständnis für Sie haben und Ihnen auch nach einer Mahnung weiter als Kunde erhalten bleiben. Es ist natürlich fraglich, ob Sie mit einem Kunden weiterhin Geschäfte machen möchten, wenn er Ihre Rechnung nicht bezahlt. Also scheuen Sie sich nicht mit einer Mahnung klar Stellung zu beziehen, Sie haben gute Arbeit abgeliefert und die kostet nun mal Geld.
Sollte es doch mal vorkommen, dass Sie auch auf Ihre Mahnung hin Ihr Geld nicht erhalten, ist es sinnvoll die Angelegenheit schnellstmöglich an einen Profi abzugeben. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderung vom außergerichtlichen Inkassoprozess über den gerichtlichen Inkassoprozess bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir arbeiten deutschlandweit für Sie und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 0541-9825686-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.